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Nebenkostenübersicht
und weitere Informationen
Gemäß § 30b Konsumenenschutzgesetz
Kauf-, Miet- und Hypothekardarlehensverträge
- Kaufverträge
- Grunderwerbssteuer vom Wert der Gegenleistung................................3,5%
(Ermäßigung oder Befreiung in Sonderfällen möglich)
- Grundbucheintragungsgebühr (Eigentumsrecht)........................................1%
- Kosten der Vertragserrichtung und grundbücherlichen
Durchführung nach
Tarif des jeweiligen Urkundenerrichters sowie Barauslagen für
Beglaubigungen
und Stempelgebühren
- Verfahrenskosten und Verwaltungsabgaben für
Grundverkehrsverfahren
(länderweise unterschiedlich)
- Förderungsdarlehen bei Wohnungseigentumsobjekten
und Eigenheimen -
Übernahme durch den Erwerber:
Neben der laufenden Tilgungsrate außerordentliche Tilgung
bis zu 50% des
aushaftenden Kapitals bzw. Verkürzung der Laufzeit
möglich. Der Erwerber
hat keinen Rechtsanspruch auf Übernahme eines Förderungsdarlehens.
- Allfällige Anliegerleistungen laut Vorschreibungen
der Gemeinde
(Aufschließungskosten und Kosten der Baureifmachung
des Grundstücks)
sowie Anschlußgebühren und -kosten (Wasser, Strom,
Gas, Telefon etc.)
- Vermittlungsprovision (Höchstprovision)
Bei Kauf, Verkauf oder Tausch
von
- Liegenschaften oder Liegenschaftsanteilen
- Liegenschaftsanteilen, an denen Wohnungseigentum besteht
oder vereinbarungsgemäß begründet wird
- Unternehmen aller Art
- Abgeltungen für Superädifikate auf einem
Grundstück
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Bei einem Wert von
- bis € 36336: je 4%
- von € 36336 bis
€ 48448: € 1453
- ab € 48449: je 3%
jeweils zuzüglich 20% USt. |
- Mietverträge
- Vergebührung des Mietvertrages
(§33 TP 5 GebG) 1% des auf die Vertragdauer
entfallenden Bruttomietzinses (inkl. USt), bei unbestimmter Vertragsdauer
1% des
dreifachen Jahresbruttomietzinses.
- Vertragserrichtungskosten nach dem Tarif
des jeweiligen Urkundenerrichters
- Vermittlungsprovision
| Vermittlung durch Immobilienmakler,
der nicht gleichzeitig Verwalter des Gebäudes
ist, in dem sich der Mietgegenstand befindet. |
Höchstprovision zuzüglich
20% USt bei Vermietung von Haupt- oder Untermiete an Wohnungen,
Einfamilienhäusern und Geschäftsräumen aller
Art. |
| Vertragsdauer |
Vermieter |
Mieter |
| unbestimmte Zeit/Frist
mehr als 3 Jahre |
3 Bruttomonatsmietzinse
allenfalls +5% der besonderen Abgeltungen
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3 Bruttomonatsmietzinse
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Frist mindestens
2, höchstens 3 Jahre
bei Verlängerung auf mehr als 3 Jahre oder unbestimmte
Zeit |
3 Bruttomonatsmietzinse
allenfalls + 5% der besonderen Abgeltungen
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2 Bruttomonatsmietzinse
Ergänzung auf 3 Bruttomonatsmietzinse
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Frist weniger als
2 Jahre
bei Verlängerung auf höchstens 3 Jahre
bei Verlängerung von mehr als 3 Jahre oder unbestimmte Zeit
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3 Bruttomonatsmietzinse
allenfalls + 5% der besonderen Abgeltungen
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1 Bruttomonatsmietzins
Ergänzung auf 2 Bruttomonatsmietzinse
Ergänzung auf 3 Bruttomonatsmietzinse
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| Untermietverträge über
einzelne Wohnräe |
1 Bruttomonatsmietzins
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1 Bruttomonatsmietzins
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| Vermittlung durch Immobilienmakler,
der gleichzeitig Verwalter des Gebäudes ist, in dem
sich der Mietgegenstand befindet. |
Höchstprovision zuzüglich
20% USt. bei Vermittlung von Haupt- oder Untermiete an Wohnungen,
Einfamilienhäusern und Geschäftsräumen aller
Art. |
| Vertragsdauer |
Vermieter |
Mieter |
| unbestimmte Zeit/Frist
mindestens 2 Jahre |
2 Bruttomonatsmietzinse
allenfalls +5% der besonderen Abgeltungen
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2 Bruttomonatsmietzinse
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Frist weniger als
2 Jahre
bei Verlängerung auf mindestens 2 Jahre |
2 Bruttomonatsmietzinse
allenfalls + 5% der besonderen Abgeltungen
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1 Bruttomonatsmietzins
Ergänzung auf 2 Bruttomonatsmietzinse
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Haupt- oder Untermietverträge über
Geschäftsräume, Eigentumswohnungen, wenn der
Auftraggeber nicht Mehrheitseigentümer der Liegenschaft
ist, und Untermietverträge
über einzelne Wohnräume unterliegen derselben Regelung
wie die Vermittlung durch
den Immobilienmakler, der nicht gleichzeitig Verwalter des betreffenden
Gebäudes ist.
Eine Provision für besondere Abgeltungen in der Höhe
von bis zu 5% kann zusätzlich
mit dem Vormieter vereinbart werden.
Gemäß §24 Makler VO ist für
die Berechnung der Provisionsgrundlage die Umsatz-
steuer nicht in den Bruttomietzins einzurechnen. Die Heizkosten
sind ebensowenig
miteinzurechnen, wenn es sich um die Vermietung von Mietverhältnissen
an einer
Wohnung handelt, bei der nach mietrechtlichen Vorschriften die
Höhe des Mietzinses
nicht frei vereinbart werden darf.
- Hypothekardarlehen
- Vergebührung des Darlehenvertrages
(§33 TP 8 GebG).......0,8%
bei Kontokorrentkrediten mit einer Laufzeit über 5 Jahre..............1,5%
- Grundbuchseintragungsgebühr................................................1,2%
- Allgemeine Rangordnung für die Verpfändung...............................0,6%
- Kosten der Errichtung der Schuldurkunde
nach dem Tarif des jeweiligen
Urkundenerrichters
- Barauslagen für Beglaubigungen und Stempelgebühren
laut Tarif
- Kosten der allfälligen Schätzung
laut Sachverständigentarif
- Vermittlungsprovision: darf den Betrag
von 2% der Darlehenssumme nicht über-
steigen, sofern die Vermittlung im Zusammenhang mit einer Vermittlung
gemäß
§15 Abs. 1 IMVO steht.
Besteht kein solcher Zusammenhang, so darf die Provision
oder sonstige Vergütung
5% der Darlehenssumme nicht übersteigen.

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